Anlieferungsbestimmungen GGP Media GmbH1. Lieferanschrift: 07381 Pößneck Karl-Marx-Straße 24
2. Alle Fahrzeuge ab 7,5 t Nutzlast müssen die Anmeldung Warenannahme GGP, Saalfelder Straße 41, auf dem Firmengelände PSC anfahren.
3. Annahmezeiten:
4. Lieferschein:
- Lieferanschrift (GGP Media) - Lieferant, Lieferdatum - Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer - Auftragsnummer GGP, Ansprechpartner im GGP - angelieferte Menge je Artikel - Palettenzahl je Artikel - Menge Artikel je Palette - Titeltext
Der Lieferschein inklusive Frachtbrief muss vom Frachtführer vor der Entladung an der Warenannahme abgegeben werden.
5. Verpackung auf Palette:
Vierwegeflachpaletten aus Holz, nach DIN 15 146, 800 x 1 200 mm, UIC. Wenn die Ware nicht auf Europaletten angeliefert wird, behält sich GGP vor, die Sendung auf Kosten des Lieferanten in ein Außenlager weiterzuleiten. Keine Mischpaletten, wenn die Anlieferungsmenge größer als ein Palettenmenge ist. Bei kleinen Mengen verschiedener Artikel sind Mischpaletten unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Kennzeichnung als Mischpalette - separater Begleitschein je Mischpalette mit Angabe von Mengen und Titeltexten - Trennung in der Mischpalette durch Zwischenlagenpappen
Alle Paletten sind auf eine Höhe inklusive Palette von maximal 1 450 mm zu packen. Das Gewicht je Palette darf 800 kg nicht überschreiten. Die Maximalhöhe der Palette ist auszunutzen.
Die Paletten sind gleichmäßig zu packen. Zwischen jede Lage ist bei Bedarf eine starke Pappe zu legen. Die Paletten dürfen an keiner Stelle überpackt werden. Die Paletten müssen transportfähig gesichert werden. Bei jeder Palette sind sichtbar zwei Palettenzettel anzubringen. Auf dem Palettenzettel ist anzugeben: - Menge - Auftragsnummer GGP - Titeltext
Transportsicherung: Die Waren müssen entsprechend der jeweiligen Transportanforderung gesichert werden. Die Verpackung hat dem Schutz des zu fördernden Gutes sowie der Beanspruchung auf dem Transportweg zu entsprechen. Gleichzeitig hat die Verpackung den jeweils neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzgedankens Rechnung zu tragen.
6. Transportverpackung: Verpackungsmaterial Kartonagen: Stofflich wiederverwertbare Kartonagen mit Wiederverwertungsgarantie Umreifungen: Umreifungsbänder aus PE, PP, ohne Metallhülsen Deckbretter: Naturholz Folien: Folien aus PE, PP, farblos Aufkleber: Aufkleber dürfen die stoffliche Wiederverwertung nicht behindern Füllstoffe: Papier, Wellpappe oder daraus entstandene Produkte
7. Kennzeichnung der Artikel:
8. Prüfung der Sendung:
9. Nichteinhalten der Anlieferungsbestimmungen:
Die Anlieferungsbestimmungen treten am 01.04.2009 in Kraft und sind in der jeweils aktuellen Fassung gültig.
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