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Warenanlieferung

Anlieferungsbestimmungen GGP Media GmbH

1. Lieferanschrift:

GGP Media GmbH

07381 Pößneck

Karl-Marx-Straße 24

 

2. Alle Fahrzeuge ab 7,5 t Nutzlast müssen die Anmeldung Warenannahme GGP, Saalfelder Straße 41, auf dem Firmengelände PSC anfahren.

 

3. Annahmezeiten:

Montag bis Freitag, 7.00 bis 15.00 Uhr.
Begründete Ausnahmen müssen unter Telefon (0 36 47) 430- 0 mit dem Ansprechpartner abgestimmt werden.

 

4. Lieferschein:

Jeder Sendung muss außer dem Frachtbrief ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt sein:

 

- Lieferanschrift (GGP Media)

- Lieferant, Lieferdatum

- Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer

- Auftragsnummer GGP, Ansprechpartner im GGP

- angelieferte Menge je Artikel

- Palettenzahl je Artikel

- Menge Artikel je Palette

- Titeltext

 

Der Lieferschein inklusive Frachtbrief muss vom Frachtführer vor der Entladung an der Warenannahme abgegeben werden.

 

5. Verpackung auf Palette:

Alle Artikel müssen auf Europaletten angeliefert werden.

Vierwegeflachpaletten aus Holz, nach DIN 15 146, 800 x 1 200 mm, UIC. Wenn die Ware nicht auf Europaletten angeliefert wird, behält sich GGP vor, die Sendung auf Kosten des Lieferanten in ein Außenlager weiterzuleiten. Keine Mischpaletten, wenn die Anlieferungsmenge größer als ein Palettenmenge ist. Bei kleinen Mengen verschiedener Artikel sind Mischpaletten unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

- Kennzeichnung als Mischpalette

- separater Begleitschein je Mischpalette mit Angabe von Mengen und Titeltexten

- Trennung in der Mischpalette durch Zwischenlagenpappen

 

Alle Paletten sind auf eine Höhe inklusive Palette von maximal 1 450 mm zu packen. Das Gewicht je Palette darf 800 kg nicht überschreiten. Die Maximalhöhe der Palette ist auszunutzen.

Die Paletten sind gleichmäßig zu packen.

Zwischen jede Lage ist bei Bedarf eine starke Pappe zu legen.

Die Paletten dürfen an keiner Stelle überpackt werden.

Die Paletten müssen transportfähig gesichert werden.

Bei jeder Palette sind sichtbar zwei Palettenzettel anzubringen.

Auf dem Palettenzettel ist anzugeben:

- Menge

- Auftragsnummer GGP

- Titeltext

 

Transportsicherung:

Die Waren müssen entsprechend der jeweiligen Transportanforderung gesichert werden. Die Verpackung hat dem Schutz des zu fördernden Gutes sowie der Beanspruchung auf dem Transportweg zu entsprechen. Gleichzeitig hat die Verpackung den jeweils neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzgedankens Rechnung zu tragen.

 

6. Transportverpackung:

Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden:

Verpackungsmaterial

Kartonagen: Stofflich wiederverwertbare Kartonagen mit Wiederverwertungsgarantie

Umreifungen: Umreifungsbänder aus PE, PP, ohne Metallhülsen

Deckbretter: Naturholz

Folien: Folien aus PE, PP, farblos

Aufkleber: Aufkleber dürfen die stoffliche Wiederverwertung nicht behindern

Füllstoffe: Papier, Wellpappe oder daraus entstandene Produkte

 

7. Kennzeichnung der Artikel:

Die Schriftgröße darf 4 mm nicht unterschreiten.

 

8. Prüfung der Sendung:

GGP Media nimmt die Sendung unter Vorbehalt an. Es wird dem Frachtführer nur die Anzahl der angelieferten Einheiten (Kollis, Paletten, etc.) quittiert. Die Mengen- und Artikelkontrolle erfolgt später anhand des Lieferscheines. Äußere Beschädigung lässt GGP Media vom Transportführer auf dem Frachtbrief abzeichnen.

 

9. Nichteinhalten der Anlieferungsbestimmungen:

Bei Nichteinhaltung dieser Anlieferungsbestimmungen behält sich GGP Media vor, die entstehenden Kosten als Zusatzaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.

 

Die Anlieferungsbestimmungen treten am 01.04.2009 in Kraft und sind in der jeweils aktuellen Fassung gültig.